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Hausordnung

Diese muss unbedingt eingehalten werden.
Eine Kaution über 50 Euro ist beim Buchen zu hinterlegen. 

Vorwort 

Zur Aufrechterhaltung der Ordnung und für die Benutzung der Gemeinschaftsanlagen gilt die Hausordnung. Sie ist Bestandteil des Mietvertrages. Änderungen dieser Ordnungsvorschriften sind dem Vermieter gestattet, wenn sachliche Gründe dies erfordern. 

 

1 Geltungsbereich 

Die nachstehende Hausordnung gilt uneingeschränkt und ist verpflichtend für jeden Mieter in der Casa Fema, Mathias – Mayr - Str.18 , 85406 Zolling. Sie ist unterschrieben dem Mietvertrag oder beim buchen des Aufenthaltes.

 

2 Obhut- und Sorgfaltspflicht 

Der Mieter haftet dem Vermieter für Schäden, die durch die Verletzung seiner Obhuts-, Sorgfalts- und Anzeigepflicht schuldhaft verursacht werden. Er haftet genauso für Schäden, die durch Angehörige, Untermieter, Arbeiter, Angestellten, Handwerker und Personen, die sich mit seinem Willen in der Wohnung aufhalten oder ihn aufsuchen, verursacht werden. 

Die Betten und das Mobiliar dürfen nur nach Rücksprache und Genehmigung des Hausmeisters umgestellt werden. Es ist strengstens untersagt vorhandene Schlösser auszutauschen oder Schlüssel nachmachen zu lassen. Schlüssel dürfen aus Versicherungs- und Sicherheitsgründen von innen nicht stecken gelassen werden. Mutwillige Beschädigung von Mobiliar und Einrichtungsgegenständen ist zu unterlassen. Dazu gehört auch das Einschlagen von Nägeln sowie das Bekleben und Beschmieren von Einrichtungsgegenständen. Entfernen oder Sabotage der Feuer- bzw. Rauchmelder führt zur sofortigen Kündigung. Es dürfen auf keinen Fall Flaschen, Töpfe, Schuhe oder sonstige Gegenstände außen auf die Fensterbretter gestellt werden. Aus Sicherheitsgründen (z. B. Unwetter, Einbrüche, ...) ist es nicht gestattet die Fenster während der Abwesenheit geöffnet zu lassen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass von Ihnen mitgebrachte Gegenstände bei Ihrer Abreise auch wieder mitgenommen werden. Wir bitten Sie auch auf die persönlichen Dinge selbst zu achten, da wir für Verlust oder Beschädigung keine Haftung übernehmen. Für alle fahrlässigen/schuldhaften Schäden haftet derjenige der sie verursacht hat. Er hat die Kosten in vollem Umfang zu tragen. 

 

3 Einrichtung 

Sämtliche Einrichtungsgegenstände sind pfleglich zu behandeln. Beschädigungen sind sofort dem Vermieter zu melden. Die Betten und das Vermieter eigene Mobiliar dürfen nur nach Rücksprache und Genehmigung des Hausmeisters umgestellt werden. Es ist strengstens untersagt vorhandene Schlösser auszutauschen oder Schlüssel nachmachen zu lassen. Schlüssel dürfen aus Versicherungs- und Sicherheitsgründen von innen nicht stecken gelassen werden. Mutwillige Beschädigung von Mobiliar und Einrichtungsgegenständen ist zu unterlassen. Dazu gehört auch das Einschlagen von Nägeln sowie das Bekleben und Beschmieren von Einrichtungsgegenständen Es dürfen auf keinen Fall Flaschen, Töpfe, Schuhe oder sonstige Gegenstände außen auf die Fensterbretter gestellt werden. Die unbeaufsichtigte Nutzung eines Herdes ist strengstens untersagt. Weiterhin ist es untersagt elektrische Geräte ohne CE-Kennzeichnung zu verwenden oder mit der Hausinstallation zu verbinden. Dies gilt insbesondere auch für Verlängerungskabel ohne Erdung und/oder fehlenden CE- Kennzeichnung. Für alle fahrlässigen/schuldhaften Schäden haftet derjenige der sie verursacht hat. Die installierten Leuchtmittel (v.a. Deckenlampen) sind Vermietereigentum und nicht zu entfernen. 

 

 

4 Ruhezeiten 

Die Hausbewohner sollen sich so verhalten, dass ihre Mitbewohner und Anwohner nicht durch Lärm, Musikhören, Musizieren oder ähnliches gestört werden. Besonders an Sonn- und Feiertagen, sowie an Werktagen zwischen 13.00 und 15.00 und 22.00 und 08.00 Uhr ist Lärm, der außerhalb der eigenen Wohnung hörbar ist verboten. Es gelten die behördlichen Vorschriften und Gesetze bezüglich Lärmbelästigung. 

 

5 Reinigung, Hygiene und Müllentsorgung 

5.1 Küche 

Jeder hat sein Kühlschrankfach sauber zu halten. Verdorbene Speisen sind sofort zu entfernen. Wenn nachweislich durch Essensreste, Müll oder sonstigen Unreinheiten Ungeziefer angelockt wird, muss der Verursacher für die entstandenen Kosten aufkommen. Sollte im Haus Ungeziefer festgestellt werden ist dies umgehend dem Personal zu melden. Die Kochgelegenheiten sind nach Benutzung zu reinigen. Das Kochen in den Schlafräumen ist strengstens untersagt. 

 

5.2 Bad und WC 

Der Vermieter übernimmt einmal in den Woche die Reinigung des Bades, der Zimmer und des Treppenhauses. Die entstehenden Kosten sind in den Nebenkosten berücksichtigt. 

Die Toiletten sind nach jeder Benutzung mit der dafür vorgesehenen Bürste zu reinigen. Zeitungen, Abfälle und Speisereste dürfen nicht in die Toilette geworfen werden. Entstandene Schäden und Kosten für die Toilettenreinigung sind vom Bewohner/Mieter zu bezahlen. 

Durch die Abflussleitungen – insbesondere Bad, Küche und WC – dürfen keine Abfälle, Essensreste, Fette, Öle oder andere Gegenstände die zu Verstopfungen des Abwassersystems führen können entsorgt werden. Waschbecken und Duschen sind sauber zu halten. 

 

5.3 Müllentsorgung 

Wir legen großen Wert auf unsere Mülltrennung, da wir bereits in der Vergangenheit Bußgelder für nicht getrennten Müll unserer Mieter zahlen mussten. Eine klare Trennung von Plastik-, Papier-, Bio- und Restmüll ist daher für uns Selbstverständlich. Wir wollen darauf hinweisen, dass wir im Bedarfsfall den Müll kontrollieren werden. 

 

5.4 Wäsche und Trocknen 

Das Trocknen der Wäsche in den Zimmern, Fluren oder Bädern ist nicht gestattet. Die Waschküche und Außenbereiche bieten genug Raum um die Wäsche aufzuhängen. 

 

6 Zugangsberechtigung 

Der Vermieter oder Beauftragte dürfen die Räumlichkeiten zur Reinigung, zur Ablesung von Messgeräten, zur routinemäßigen Kontrolle sowie für Wartungs-und Reparaturarbeiten und zu sonstigen notwendigen Zwecken auch ohne vorherige Zustimmung des Mieters in angemessenen Zeitabständen betreten. 

 

7 Brandschutz 

Aus Brandschutz- und Versicherungstechnischen Gründen dürfen keine privaten Sachen wie Schuhe, Bekleidung, Taschen oder Sonstiges vor der Türe der Zimmer/Wohnungen auf dem Gang gelassen werden. Entfernen oder Sabotage der Feuer- bzw. Rauchmelder führt zur sofortigen Kündigung. 

 

8 WLAN 

Der Vermieter stellt einen Internetanschluss und WLAN Router mit der aktuell größtmöglichen Bandbreite zur Verfügung. Dem Mieter wird die Nutzung des Internetzugangs widerruflich gewährt. 

 

9 Tiere 

Tiere sind grundsätzlich nur mit schriftlicher Erlaubnis des Vermieters erlaubt. 

 

10 Rauchen 

Auf den Zimmern herrscht absolutes Rauchverbot.
Rauchen ist außerdem in folgenden Gemeinschaftsflächen des Hauses verboten: 

  • Treppenhäuser,

  • Flure,

  • Waschküche,

  • Badezimmer, WC,

  • Küche, Esszimmer

 

Rauchen ist in folgenden Gemeinschaftsflächen erlaubt (wenn dadurch kein Dritter belästigt wird): 

  • Terrasse,

  • Garten 

11 Terrasse und Grillen 

Das Grillen und der Aufenthalt auf den Terrassen ist bis 22 Uhr generell erlaubt. Der Mieter hat sicherzustellen, dass Grill- und Essensgerüche nur in zumutbaren Umfang Nachbarn und Anwohner belästigen. Selbiges gilt für Rauch und Qualm Entwicklung sowie Lärmbelästigung. Sollte es zu Beschwerden kommen behält sich der Vermieter das Recht vor, zukünftige Grillveranstaltungen zu untersagen. 

 

12 Parken 

Die Wohngemeinschaft hat insgesamt 6 Außenstellplätze auf dem Grundstück in der Mathias – Mayr- Str.18 85406 Zolling. Diese sind bei den hinteren Garagen vorzufinden. Auch im Vorderen Bereich dürfen Autos abgestellt werden – das Parken vor der BUS GARAGE ist untersagt. 

 

13 Weisungsrecht der Hausmeister und Beauftragten 

Im Objekt Mathias-Mayr-Str.18, 85406 Zolling, wird ein Hausmeister zur Aufrechterhaltung der Sauberkeit in den Außenflächen und gemeinschaftlichen Eingangsbereichen beschäftigt. Dieser und Beauftrage des Vermieters haben zur Einhaltung der Hausordung ein uneingeschränktes Weisungsrecht. 

 

14 Zuwiderhandlung 

Bei Nichteinhaltung oben genannter Punkte behalten wir uns das Recht einer fristlosen Kündigung sowie straf- und zivilrechtliche Verfolgung vor. 

 

15 Kaution

Wir behalten uns vor eine Kaution über 50,00 Euro pro Mieter einzubehalten.

 

16 Wir wünschen uns ein gutes Miteinander 

Bei Fragen oder Wünschen sind wir gerne für Euch da, uns liegt es sehr am Herzen Euch einen schönen Aufenthalt zu gestalten.

Christiane und Dominik Gräf Casa Fema GbR 

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